Um den vielen Notfellen helfen zu können, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Die hohen Kosten bringen uns immer wieder an die Grenze unserer Möglichkeiten. Daher sind wir für Geldspenden, auf unser Vereinskonto, überaus dankbar. Immer mehr unerwünschte Tiere benötigen unsere Hilfe. Freilebende, verwilderte Hauskatzen müssen kastriert, medizinisch behandelt und gefüttert werden. Hunde müssen ihr Zuhause,alt und krank, verlassen. Die Tierarztkosten steigen, Tierpensionen sind teuer. Futter muss gekauft werden, und, und   ...



Spenden können steuerlich geltend gemacht werden. Die Tierhilfe Ratingen e.V. ist als gemeinnützige Einrichtung anerkannt.

 

Spendenkonto :

Sparkasse Hilden Ratingen Velbert

 

BLZ: 334 500 00
Kontonummer: 42 137 943

 

 

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Auch mit PayPal können Sie unseren Notfellen schnell, sicher & unkompliziert eine Spende zukommen lassen . - DANKE SCHÖN 

 

 Bei Spenden über 200 ,- €  erhalten Sie von uns, auf Nachfrage, am Anfang des Folgejahres eine Spendenquittung. Bitte schreiben Sie immer unter Verwendungszweck, Ihre vollständige Adresse, so dass wir sie Ihnen zusenden können.
    Bei Spenden unter 200,00 € jährlich, akzeptiert das Finanzamt den Einzahlungsbeleg/ Kontoauszug. So sparen wir Arbeitsaufwand und Portokosten, so dass wir mehr für die hilfsbedürftigen Tiere zur Verfügung haben.   

Vereinfachter Zuwendungsnachweis bis maximal 200,- Euro  (§ 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV1  Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zuwendungen) an den gemeinnützigen Verein Tierhilfe Ratingen e.V. können steuerlich geltend gemacht werden.  Dafür ist normalerweise eine vom Zuwendungsempfänger auszustellende Zuwendungsbestätigung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich. Zuwendungen bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt nachgewiesen werden.  Für den vereinfachten Zuwendungsnachweis ist neben dem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug) ein vom Verein hergestellter Beleg mit vorgeschriebenen Mindestangaben nötig.  Zur Vermeidung unnötiger Kosten in der Spendenverwaltung, bitten wir Sie deshalb für den vereinfachten Zuwendungsnachweis dieses Hinweisblatt mit der nachfolgenden Bestätigung auszudrucken und zusammen mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen.    Bestätigung für das Finanzamt über Zuwendungen an den Verein Tierhilfe Ratingen e.V. und gilt für Zuwendungen bis max. 200 Euro. 

 

Für den Verein Tierhilfe Ratingen e.V. , Langenbroich 25, 40883 Ratingen, wurde vom Finanzamt Düsseldorf-Mettmann, Steuer-Nr.147/5793/0563 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO mit Bescheid vom 6. Mai 2014 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz.  Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.   

Mit herzlichem Dank für Ihre Spende! 

Die Tierhilfe Ratingen e.V.

 

 

 

 

Auch Futter- und Sachspenden, für Katzen und Hunde, werden immer benötigt. Vielleicht haben Sie ein gut erhaltenes Hundekissen, einen Kratzbaum oder anderen Tierbedarf, welcher nicht mehr gebraucht wird?
Dann wenden Sie sich bitte an:

 

- Spenden für Hunde:  Frau Böttcher: 0174 - 4 36 30 02

                                      (evtl.AB, rufe gerne zurück)                                                                                                                                
- Spenden für Katzen:    katzen@tierhilfe-ratingen.de

 

 

 

   Helfen Sie uns bitte, den Tieren zu helfen!